Gerichtstermin gegen Demo-Anmelder in Hannover

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Gerichtstermin gegen Demo-Anmelder in Hannover

Am 22.03.2011 fand um 9:30 Uhr im Amtsgericht Hannover ein Gerichtstermin gegen den Demo-Anmelder des hannoverschen Montagsbündnis statt. 

Kurz gesagt, die Frau Richterin Pinski ließ sich auf keine der von der Verteidigung vorgetragenen Teilnehmeranzahl-Entlastungselemente ein, befand den Angeklagten Kurt Kleffel allein durch die Aussagen von zwei Polizeibeamten und dem Auflagenerteiler Tobias Grone als überführt, strafbewehrt am 6. September 2010 ein Mikrofon plus Lautsprecher bei einer Teilnehmeranzahl unter 50 Personen eingeschaltet zu haben, obwohl eine umstrittene Auflage von der Polizeidirektion Hannover elektronische Schallverstärkung erst ab 50 Teilnehmern gestattet.

Die Zählungsart der Polizei, die zur Anzeige gegen die Montagsdemo führte, wurde von Richterin Pinski nicht in Frage gestellt, obwohl beide Zeugen der Polizei nur von Schätzungen der Teilnehmer sprachen, eine mögliche Teilnehmer-Erhöhung z.B. durch auf den Bänken in der Georgstraße sitzend oder an anderen Positionen außerhalb des inneren Ringes um das Schillerdenkmal befindlich offensichtlich außer Acht ließen, nicht in ihre Schätzung einbezogen hatten. Dieses sei durchaus ein Fehler gewesen, er hätte ebenso zählen können, räumte der beteiligte Polizeibeamte als Zeuge ein.

Dennoch, die Aussage, es seien zum Feststellungszeitpunkt weit unter 50 Personen als Teilnehmer an der Demo amtlich geschätzt worden, reichte der Richterin und der Staatsanwältin als Rechtsgrundlage, um nach altem Versammlungsrecht die Nutzung des Mikrofones am 6. Sept. 2010 als einen Straftatbestand zu werten.

Seit einiger Zeit gelten für die einzelnen Bundesländer der BRD eigene landesspezifische Versammlungsgesetze.

Das NdS. Versammlungsrecht nennt die bisher als Auflagen bezeichneten Beschränkungen jetzt tatsächlich mit Namen als "Beschränkungen". Verstöße dagegen lösen nunmehr eine Ordnungswidrigkeit, nicht mehr eine Strafbarkeit aus.

Ob nun Ordnungswidrigkeit oder Strafbarkeit, in beiden Fällen landen Verstöße bei Richtern, die gegenüber vorher jetzt Bußgelder anstatt Strafbefehle anordnen.

Dieser Umstand, Strafrecht gegen Ordnungswidrigkeitsrecht, veranlasste die Richterin, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten einen Deal anzudienen.

Der Prozess endete mit einer Buße-Zahlung (an amnesty international) von 500,- € und der Einstellung des Verfahrens, so diese Buße innerhalb eines halben Jahres gezahlt ist.

Zurück bleibt ein fahler Geschmack, bei der Justitia in Zusammenarbeit mit der Obrigkeit praktisch das Versammlungsrecht in Hannover massiv beschneidet, in dem das Mittel der freien Wahl der Meinungsäußerung scheinbar wetterabhängig von der Genehmigungsbehörde bestimmt wird. Ist es draußen kalt, darf das offene Mikrofon lautsprecherverstärkt genutzt werden, andernfalls wird eine Strafe über den Demo-Anmelder verhängt.

In einem Rechtsstaat wie Deutschland ist ein Ausschöpfen der Rechtswege (Verwaltungsgerichte) nur mit hohen Kosten erreichbar, nach Möglichkeit auch nur mit einem Fachjuristen, der das Metier ganz genau beherrscht. Sehr schnell ist, wie geschehen, eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema von den Damen und Herren in den roten Roben vom Tisch gewischt, wird gar nicht erst angenommen, so nicht ein Fachjurist aufbereitet hat. Dass jedermann eine Beschwerde zum BVG tragen könne, die Praxis lehrt uns leider anderes.