Versammlungsrecht vor Gericht - Montagsdemonstrant muss zahlen !

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Das Bündnis Montagsdemonstration in Hannover hatte - wie im März berichtet - einen Strafbefehl erhalten. Wieder einmal hat das Polizeipräsidium eine willkürliche Maßnahme auferlegt, dass unser ‚offenes Mikrofon' erst mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen genutzt werden kann - es sei denn es ist schlechtes Wetter bzw. kalt. Das ist k e i n Aprilscherz.

Tatsächlich hat sich das Amtsgericht diese Auffassung zu eigen gemacht und uns statt 1000,- angedrohten „nur“ 500,- Euro Ordnungsstrafe auferlegt - der Strafbefehl wurde fallen gelassen. Nur zur Erhellung: es ist beinahe unmöglich am Schillerdenkmal (Hauptfussgängerzone) weniger als 50 Personen zu haben ! Naja, zählen will gelernt sein !

Unser Fachanwalt RA Hentschel hat angeboten, uns auch in zukünftigen ‚Versammlungsrechtsangelegenheiten' zu beraten. Darauf werden wir gerne zurück kommen. Wir sind der Meinung, dass die Ordnungsmacht in unserer Stadt und unserem Land (wir sind das Volk !) zu willkürlich Auflagen festsetzen darf, die die verfassungsmäßig verbürgte Versammlungsfreiheit ungebührlich einschränkt. Wir werden das rechtlich durchsetzen ! Dafür suchen wir noch Bündnispartner.
Auch das Bundesverfassungsgericht ist immer wieder dieser, unserer Meinung. Wir haben berechtigte Hoffnung, dass dort im Sinne der Freiheitsrechte des Bürgers noch Recht gesprochen wird - gegen die ‚rechtslastigen' Auslegungen der zuständigen Innenminister.


Hier ein Beispiel, das Hoffnung macht:
Unter Aktenzeichen Az 1BvR 388/05 wurde gerade entschieden, dass die Sitzblockade straffrei bleibt. Sitz-blockaden seien grundsätzlich auch vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt. Sie sind insofern nicht als Nötigung strafbar. Die strafrechtliche Verurteilung eines bereits verurteilten Demonstranten wurde mit diesem Richterspruch kassiert. Entschieden am Mittwoch, 30.März in Karlsruhe.


Also:
Versammelt Euch !
Wehrt Euch!
Mischt Euch ein !
Denn:
Fukushima ist überall !
Joachim Peiler